KATAG-Kennzahlen vor Bundesgericht

KATAG-Kennzahlen vor Bundesgericht

Im Urteil vom 19. Juni 2020 stützt das Bundesgericht erneut auf die Kennzahlen von KATAG & Partners AG ab.


#Branchenkennzahlen, #Bundesgericht, #Steuerverwaltung


 

Im Bundesgerichtsurteil BGE 19.6.2020 SC_495/2019 stellt sich die Frage, ob dem Inhaber eines Einzelunternehmens welches den «Gasthof B» betreibt Mäzentum oder Hobby anzurechnen ist. Er hat CHF 5.0 Mio. in einen renovationsbedrürftigen Gasthof investiert und diesen über sechs Jahr zu einem Gourmet Restaurant umgebaut. In den nachfolgenden sechs Betriebsjahren sind insgesamt Verluste von CHF 3.1 Mio. angefallen wodurch das Steueramt künftige Verluste nicht mehr zulassen wollte und dem Steuerpflichtigen Mäzentum unterstellt. Mittels den Kennzahlen der KATAG & Partners AG wurde nachgewiesen, dass anhand der Bruttogewinnmarge I eine Gewinnabsicht bestand und somit der Tatbestand der selbständigen Erwerbstätigkeit vorliegt. Die Verluste sind nun auch in den Folgejahren zuzulassen, da das personalintensive Konzept überarbeitet wurde und anschliessend der Gasthof rentabel betrieben werden konnte.

Die Kennzahlen der KATAG & Partners AG sind der Benchmark und wurden bereits im BGE 2C_973/2018 vom 9. Januar 2019 zur Beurteilung herangezogen. Diese sind für alle kostenlos zugänglich und können unter diesem Link bezogen werden:

Download KATAG Branchenkennzahlen

Publiziert am 27.11.2020 von KATAG & Partners AG, Simon Bachmann

 

 

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