4 Tage-Woche in der Praxis

4 Tage-Woche in der Praxis

Die 4 Tage-Woche macht Hotel- und Gastronomiebetriebe attraktiv. Correct.ch gibt Tipps für die praktische Anwendung. Die Unternehmung ist auf Arbeitsrecht in Hotellerie und Gastronomie spezialisiert und unsere geschätzte Partnerin.


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Arbeitsrechtliche Sicht: 4 Tage-Woche in der Praxis


Der Fachkräftemangel in Hotellerie und Gastronomie betrifft unsere Kundinnen und Kunden stark. Bei der 4 Tage-Woche haben die Mitarbeiter:innen zwar längere Arbeitstage, aber auch mehr freie Tage. Das ist für viele Arbeitnehmer:innen sehr attraktiv. Die Mitarbeitenden arbeiten trotz mehr freien Tagen ihre 42-Stunden-Woche.

Bei der Planung einer 4 Tage-Woche gilt es die Vorgaben des Arbeitsgesetztes zu beachten. Die theoretische maximale Arbeitszeit pro Tag kann unter Beachtung der Pausen bis auf 13 Stunden hoch gehen. Das ist allerdings nicht nötig. Es reicht, wenn man Arbeitstage mit 10 bis 11 Stunden plant (4x 10.5 Stunden = 42 Stunden). Es gelten folgende Regeln:
 
  • Ruhezeit in der Nacht muss eingehalten werden: 11 Stunden im Anschluss an das Arbeitsende am Vorabend, wobei die Ruhezeit einmal pro Woche auf 8 Stunden reduziert werden darf - was beispielsweise bei Schichtwechsel Sinn machen kann.
  • Die tägliche Arbeitszeit muss innerhalb von 14 Stunden liegen. Wer morgens um 8 Uhr beginnt, muss spätestens um 22 Uhr den Betrieb verlassen haben - und zwar egal, wie lange eine allfällige Zimmerstunde war.
  • Zieht man die freien Tage zusammen, muss beachtet werden, dass in gewissen Wochen die Höchstarbeitszeit von 50 Stunden nicht überschritten wird. Zudem muss ein Ruhetag pro Woche immer gegeben werden.
  • Pausen müssen eingehalten werden (Art. 15 ArG und Art. 18 ArGV1).
  • Es muss Nachtarbeit vermieden werden, weil dann die tägliche Arbeitszeit im Regelfall nicht mehr als 9 Stunden betragen darf.
Weil das Korsett des Arbeitsgesetztes doch recht eng ist, eignet sich die Einführung der 4 Tage-Woche nicht für alle Betriebe. Lohn wird für Arbeitszeit und nicht für die Freizeit bezahlt. Gerade während der Saison sind in der Hotellerie / Gastronomie lange Arbeitstage auch ohne 4 Tage-Woche üblich. Die so entstehenden Überstunden werden üblicherweise in der Nebensaison kompensiert. Je mehr Ruhetage die Mitarbeitenden beziehen, umso tiefer die Gefahr, dass die Arbeitgeber:innen Ruhetageentschädigung bezahlen müssen. 

Für konkrete Tipps, Hinweise und Hilfestellungen zu diversen arbeitsrechtlichen Themen in der Hotellerie und Gastronomie verweisen wir sehr gerne auf das Experten-Team von correct.ch:
https://arbeitsrecht.correct.ch/

Der Blog-Beitrag zur "4 Tage -Woche in der Praxis" wurde am 23. Februar 2022 von Martin Schwegler auf correct.ch veröffentlicht. 

Publiziert am 24.05.2023 von KATAG & Partners AG, Kathrin Vontobel

 

 

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